Allgemeine Geschäftsbedingungen

WICHTIG: Bei Buchung treten meine Allgemeinen Geschäftsbedinungen in Kraft! Bitte lest diese besonders aufmerksam durch. Sie sind sehr ausführlich und ich bin mir sicher, dass jegliche Fragen beantwortet werden. 

—> AGB – Februar 2022

 

Die meist gestellten Fragen und deren Antworten

Bitte schreibt mir über mein Kontaktformular 🙂 Da habe ich direkt alle Informationen, die ich benötige und kann euch kurz darauf auch gerne anrufen, bzw. wir machen ein Kennenlerngespräch aus 😀 

Alle Preise findet ihr auf meiner Homepage – uner der jeweiligen Kategorie. Hier könnt ihr Euch einen guten Überblick verschaffen über Eure Investition.  Bei Fragen stehe ich Euch natürlich gerne zur Verfügung. 

Diese könnt ihr auch im Kontaktformular ganz leicht zu mir senden. Das gilt natürlich auch, wenn ihr keine Fragen habt, sondern ihr eine Reportage bzw. eine Session buchen möchtet. Um so mehr Informationen ihr mir gebt, um so konkreter können wir direkt ans Planen gehen! 😀 

Vor der Buchung einer Hochzeit gibt es IMMER ein Kennelerngespräch. Das ist mir persönlich sehr wichtig und essentiel. Wir können uns beschnuppern und schauen ob die chemie zwischen uns passt. Denn nur wenn wir uns alle Drei rund um Wohl fpühlej und wir ein gutes Gefühl haben, könnt ihr Euch fallen lassen, und ich die Bilder und emotionen einfangen, die ihr niemals vergessen möchtet.

Sind wir auf einer Wellenlänge? JA! Dann erstelle ich Euch eine Auftragsbestätugung mit allen Onformationen, die wir wöhrend unseres Kennenlerngespräch erfasst haben. Die Stundenanzhal und der ort sind hier das wichtigste. Die groben und feinen Detauls müssen bis dato noch nicht fest stehen 🙂 

Mit der Auftragsbestätigung wird eine Terminreservierungsgebühr von 30% fällig. Diese bleibt auch bei einer Stornierung bei mir – für die Terminreservierung und administrative Arbeit bzw. Kennenlernshoot etc. 

Mit meinem Welcome-Paket erhaltet ihr auch mein Hochzeitsmagazin „Say Yes“ . Dort findet ihr einige hilfreiche Tipps für Eure Planung – aber auch mein gleichnamiger Blog hier auf der Homepage hat wertvolle Tipps! Unbedingt vorbeischauen! Es warten einige „AHA-Momente“ auf Euch. Ich stehe aber auch gerne per WA bei Fragen rund um die Pkanung zur Verfügung! Mit den Jahren hat man doch die ein oder andere Hochzeit mit geplant und greife auf viele Ideen zurück. 

Ab einer Reportage von 6 Stunden ist das Kennelern Session inklusive. So planen wir auch jetzt diese Session. So lernen wir uns nochmal besser kennen und ihr erhaltet tolle Bilder für eure Einladunsgkarten! 

2.3 Wochen vor Hochzeit Detauilsgespröch – möglkiche Zeiterweuiterung – Adressen etc 

An der Hochzeit bin ich min 1 h früher da. 30 min vor Ende spreche ich Euch an, ob wir nochmal verlängern. 

2-3 Tage nach der Hochzeit ersten Bilder und Endrechnung. Nach begleichung startet meine Beabreitungszeit. 

 

Dann bekommt ihr alle Bilder so geliefert, wie vereinbart und wir sind Glücklich ihi 

Das Thema ist natürlich brandaktuell und jeder fragt sich „Was ist, wenn…“ .

Was im Jahr 2020 noch total überraschend kam, ist in 2021 relativ vorhersehbar. bzw. MUSS eingeplant werden. Deswegen empfehle ich jedem Brautpaar einen Notallplan zu haben – der eine geringere Teilnehmerzahl beinhaltet, bzw. ein alternatives Konzept aufweist. Gerne kann ich euch bei eurem Plan B zur Seite stehen!

Kurzfassung: Sollte die Hochzeit wegen Staatlich verordneten Maßnahmen nicht möglich sein – z.B. Lockdown – dann finden wir einen neuen Termin <3

Entscheidet ihr aber  aus freien Stücken die Hochzeit zu verschieben (Beispielsweise weil keine 80 Gäste möglich sind, oder mit einem Tanzverbot nicht feiern möchtet) dann ist das eine reguläre Stornierung und orientiert sich an den Stornokosten in meinen AGB. 

In meinen AGB könnt ihr alles nochmal ausführlich lesen: 

Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch:
Eine Verschiebung der Hochzeit von 2020 auf 2021 war kostenfrei möglich. Dies war eine Ausnahmeund Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie.

Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht
staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen.

Bei einer staatlichen Veranlassung entstehen dem Auftraggeber und Auftragnehmer keine Kosten und
die TRG wird als Gutschein für eine erneute Buchung dem Auftraggeber ausgestellt.
Eine erneute Buchung auf einen Ausweichtermin bedarf einer Terminreservierungsgebühr zu den aktuellen Preisen. In der Regel wird der oben genannte Gutschein dafür verwendet.

Bitte beachten: Bei möglichen Einschränkungen z.B. auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelung, gemeinsames Tanzverbot und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

Die Pandemie ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbekannt und somit auch nicht unvorhersehbar. Ich empfehle jedem Auftraggeber eine Alternativ-Hochzeitsplanung zu machen, die eine geringe Teilnehmerzahl bzw. ein anderes Konzept aufweist!
Eine Hochzeit gilt als möglich und zumutbar bei einer Teilnahme von 25 Personen. 

Das ist glücklicherweise noch nie passiert ! 😀 

ABER – da ich immer mit Second Shooter zu Eurer Hochzeitsreportage komme, ist hier meine Krankheitsvertretung direkt mit gebucht. Das heißt für Euch: Es ist IMMER mindestens ein Fotograf anwesend! Sollte ich tatsächlich so sterbenskrank sein, dass ich nicht auf der Hochzeit erscheinen kann – werde ich mich selbstverständlich auch um einen zweiten Fotografen bemühen, damit ihr die Vorzüge von 2 Fotografierenden weiterhin habt.